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Alle von uns verkauften Gebrauchtwagen werden mit einer Gebrauchtwagengarantie ausgestattet.
Bei Neu bzw. Jahreswagen ist eine Neuwagenanschlussgarantie möglich.
Die Garantien können auf Wunsch jeweils verlängert werden.
  In Gesprächen mit Kunden und Interessenten stellen wir immer wieder fest, daß viele Begriffe durcheinandergebracht oder falsch verstanden werden.
Deshalb nachfolgend einige Erklärungen:
   

Sachmängelhaftung

Die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung ) ist im Gesetz geregelt und beträgt 2 Jahre bei neuen Sachen.
Sie kann bei gebrauchten Sachen per Vertrag auf 1 Jahr begrenzt werden.
Wichtig >> die Sachmängelhaftung bezieht sich auf den Zustand der Sache ( Autos ) bei Übergabe.

   

Garantie Garantie ist eine Vertragliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer und sichert die Funktionsfähigkeit bestimmter Bauteile für die vereinbarte Laufzeit zu.
In den Garantiebedinungen kann frei vereinbart werden welchen Umfang und welche Laufzeit, Erstattungshöchstgrenzen usw. gelten.
   

Kulanz Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Kulanz.
   

 



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